Schallschutz kann durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen realisiert werden. Dafür kommen an einzelnen Standorten beispielsweise Schallschutzwände (aktiver Schallschutz) oder Schallschutzfenster (passiver Schallschutz) zur Anwendung. Die Bahn baut Lärmschutzwände beidseitig der Strecke vom Haltepunkt Halle-Rosengarten bis zur Paul-Suhr-Straße. Lärmschutzwände bahnrechts der Kasseler Straße sind Bestandteil eines freiwilligen Programms des Bundes um den Schienenlärm an bestehenden Strecken zu reduzieren, hier besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.
Beim Neu- oder Ausbau von Bahnstrecken basiert die Lärmvorsorge bei der Bahn auf den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). In einem schalltechnischen Gutachten werden die Schallimmissionswerte und die Veränderungen durch die Baumaßnahmen errechnet. Darüber hinaus setzt die DB AG auf schallmindernde Maßnahmen an Fahrzeugen.
Diese bekämpfen den Lärm direkt an der Quelle, den Rädern. Die Umrüstung der Bestandsgüterwagen auf die lärmarmen Verbundstoffbremssohlen – die sogenannte „Flüsterbremse“ – nimmt dabei einen zentralen Stellenwert ein. Der Einsatz lauter Güterwagen ist auf Basis des Schienenlärmschutzgesetztes (SchlärmschuG) ab 2020 nicht mehr zulässig.
Ein Anspruch auf Schallschutz wurde dem Grunde nach an zahlreichen Standorten festgestellt. Zur Schallminimierung kommen Schallschutzwände sowie passiver Schallschutz zum Einsatz.